Besucherordnung

Mit dem Erwerb des Tickets bzw. der Gruppenreservierung wird die Besucherordnung anerkannt.

Um Unfälle zu vermeiden, wird für alle Besucher der Historischen Felsengänge die größtmögliche Sorgfalt aufgewendet. Gleichwohl müssen wir auf Folgendes hinweisen:

Aufgrund der baulichen und klimatischen Besonderheiten (8–12° C, teilweise über 90 % Luftfeuchtigkeit) sind festes Schuhwerk und geeignete Bekleidung zu tragen. Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann ein gewisses Restrisiko bei der Begehung, z. B. Stolpern oder Umknicken, nicht ganz ausgeschlossen werden. Dafür übernehmen wir keine Haftung. Sie handeln auf eigene Gefahr.

Die Bedingungen unter Tage können auch zu besonderen Belastungen von Herz und Kreislauf führen. Die Führungen finden in abgeschlossenen unterirdischen, teilweise engen und niedrigen Räumen statt. Personen, die zu Phobien, insb. Klaustrophobie (Raumangst) neigen, sollten von einer Teilnahme absehen. Bitte prüfen Sie für sich selbst, ob Sie sich diesen Belastungen ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit aussetzen können.

Sollten im Verlauf der Führung Umstände eintreten, die eine weitere Teilnahme unmöglich machen, ist dies unverzüglich dem Rundgangsleiter mitzuteilen. Ein eigenmächtiges Entfernen von der Besuchergruppe und der Versuch, die Anlage zu verlassen, sind nicht zulässig. Im Notfall erfolgt die sofortige Rückführung der Gäste über den nächstliegenden Notausgang.

Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen.

Das Verzehren von Speisen und Getränken in den Felsenkellern ist untersagt.

Das Fotografieren und Filmen ist nur mit Genehmigung der NKG gestattet.

Mobiltelefone, MP3-Player u. Ä. sind auszuschalten, um den Führungsbetrieb nicht zu stören.

Das Mitnehmen von Tieren ist nicht gestattet.

Jeder Besucher erhält vor der Führung ein Besucherticket, welches bei Beginn der Führung bzw. am Zugang in die Felsengänge geprüft wird.

Bei der Dunkelführung erhält jeder Besucher einen Schutzhelm. Für diese Führungen besteht Helmtragepflicht.

Kinder unter 8 Jahren ist die Teilnahme an den Führungen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Eltern sind verpflichtet, auf ihre Kinder zu achten. Dies gilt gleichermaßen für Gruppenleiter von Kindergruppen bzw. Lehrer von Schulklassen. Diese sind nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.

Das Entfernen von der Gruppe bzw. vom Veranstaltungsort bei Sonderveranstaltungen sowie das Betreten abgesperrter Bereiche ist untersagt.

In allen Führungsbereichen einschließlich der Brauerei und des Whiskylagers gilt striktes Rauchverbot.

Den Weisungen der Besucherführer (Rundgangsleiter) ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei Nicht-Einhaltung der Besucherordnung muss mit dem Abbruch der Führung gerechnet werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Falle nicht.

Stand Februar 2024